Corona-Verordnung über absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen - 16.11.2022 / LINK Kultusministerium (lfd. aktualisiert)
Ich verweise darüber hinaus auf die offizielle Seite des Kultusministeriums zu der Thematik https://km-bw.de/Coronavirus
Informationen zum Umgang mit COVID19 - 28.09.2022
Liebe Eltern,
im Folgenden lasse ich Ihnen Informationen zum Umgang mit COVID19 seitens der beiden Ministerien für Soziales, Gesundheit und Integration sowie für Kultus, Jugend und Sport zukommen:
Wie bisher gelten im Falle einer COVID-19 Erkrankung von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen ausschließlich die Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung. Wie bei Erwachsenen besteht regelmäßig eine Absonderungsdauer von fünf Tagen bzw. höchstens zehn Tagen, wenn keine Symptomfreiheit bei Absonderungsende besteht. Die Vorlage eines Testnachweises ist zur Beendigung der Absonderung nicht erforderlich. Somit bedarf es auch zum Betreten einer Schule, einer Kindertageseinrichtung, eines Kinderhortes, einer erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtung im Sinne des § 33 IfSG weiterhin nicht der Vorlage eines Testnachweises. (Auszug aus dem Schreiben vom 28.09.2022)
MD-Schreiben vom 08.09.22
MD-Schreiben vom 04.05.22 - Anpassung Absonderungsregelungen
Testpflicht und Schulbetrieb nach den Osterferien
Liebe Eltern,
wir hoffen, dass Sie und Ihre Kinder die Osterferien zur Erholung nutzen konnten. In Bezug auf den Umgang mit der pandemischen Lage gibt es ein paar Änderungen, wir möchten Sie hiermit über
zentrale Punkte informieren:
- Ab heute, Montag, dem 25.04.22 entfallen die wöchentlichen Testungen.
- Die Trennung der Klassen auf dem Schulhof wird - wie bereits kommuniziert - aufgehoben. (An den bekannt gegebenen Terminen der Jugendverkehrsschule müssen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, die Pausen getrennt nach Stufen auf dem hinteren Pausenhof stattfinden).
Durch die weiteren Schritte ist es umso wichtiger, dass wir uns alle bewusst machen, dass die Krankheit und die damit verbundenen Ausfälle nicht vorbei sein werden.
Deshalb sollten wir verstärkt auf uns und unsere Mitmenschen achten. Die allgemeinen Hygieneregeln sind eine gute Möglichkeit uns und andere zu schützen. Selbstverständlich können
auch Masken weiterhin freiwillig getragen werden.
Viele Grüße,
Gerd Obermayer, Schulleiter
Schulbetrieb ab 4.4.2022
Regelung ab 21.03.2022 - Teststrategie
Liebe Eltern,
lt. Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 14.03.2022 wird die Teststrategie an Schulen bis zu den Osterferien geändert. Ab Montag, den 21. März 2022 sind zwei statt drei Tests pro Woche für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, außerdem entfallen die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall. D.h. ab der kommenden Schulwoche werden die Testungen auf das Corona-Virus nur noch montags und mittwochs erfolgen. Im Anhang lassen wir Ihnen den angepassten Dokumentationsbogen zukommen. Bitte führen Sie auch weiterhin gewissenhaft die Testung zu Hause durch und dokumentieren Sie die Negativtestung Ihres Kindes mit Ihrer Unterschrift. Sie erleichtern hierbei die Arbeit von Frau Winter im Sekretariat. Vielen Dank vorab!
Sollten sich wider Erwarten nächste Woche Änderungen bzgl. der zukünftigen Teststrategie ergeben, werden wir Ihnen unverzüglich Informationen zukommen lassen.
Die Maskenpflicht wird auch weiterhin unverändert bestehen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Obermayer
Schulleiter
Elternbrief - 24.02.2022 (vor den Faschingsferien)
Elternbrief mit Anlage_Notbetreuung - 09.02.2022
Elterninformation - geänderte Quarantäne-Regelung - 3.2.2022
Liebe Eltern der Grundschule Neckargemünd,
sehen Sie es uns bitte nach, dass wir Sie erneut bzgl. Änderungen in der Handhabe mit Quarantäne-Regelungen kontaktieren müssen. Aber es ist uns ein großen Anliegen Sie weiterhin auf aktuellem Stand zu halten.
Wie Sie sicherlich bereits gestern über die Presse erfahren haben gibt es folgende Änderungen:
Das Land Baden-Württemberg ändert mitten in der Omikron-Welle seine Quarantäne-Regeln in Schulen. Künftig müssen nicht mehr ganze Klassen oder Gruppen in häusliche Isolation geschickt werden, wenn es einen größeren Corona-Ausbruch gibt.
Das Sozialministerium aktualisierte den Handlungsleitfaden für die Gesundheitsämter. Demnach müssen sich künftig nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler absondern. Bisher war es so,
dass die ganze Klasse in Quarantäne geschickt werden musste, wenn mehr als fünf Kinder oder 20 Prozent einer Klasse infiziert waren.
(>>> Bisher verhängte Quarantäne-Maßnahmen bleiben weiterhin lt. Aussage des Gesundheitsamtes Rhein-Neckar-Kreises bestehen – dies ist bei uns an der Grundschule Neckargemünd aktuell die
Klasse 4b)
Lt. Kultusministerin Frau Schopper gilt: Wenn der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller Ressourcen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Schulen vorübergehend für
einzelne Klassen oder auch die gesamte Schule zu Homeschooling wechseln.
Sobald es weitere Erläuterung des Kultusministeriums gibt, übermitteln wir Ihnen entsprechende Informationen.
Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Gerd Obermayer
Schulleiter
Elternbrief 02.02.2022 - Testung
Elternbrief 24.01.2022
Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien
Mitteilung Schulleitung / Hinweise KM - 22.12.2021
Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie im Anhang nochmals Informationen des Kultusministeriums, die wir gestern Abend erhalten haben.
Insbesondere möchten wir Sie noch auf den folgenden Hinweis des KM aufmerksam machen:
"Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Deshalb sollten nicht nur die
geltenden Absonderungsregeln eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor der Nutzung des Schülerverkehrs und dem Betreten des Schulgeländes durchgeführt
werden."
Wir werden selbstverständlich, wie in der Vergangenheit auch, ggf. noch eine Elterninformation zum Ende der Ferien verschicken, um Sie über die neuesten
Entwicklungen zu informieren.
Wir wünschen Ihnen von Herzen eine ruhige und erholsame Ferienzeit und vor allem natürlich Gesundheit und Glück für das kommende Jahr 2022!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Obermayer, Schulleiter
Änderung der Corona-VO Schule - 26.11.2021
Schreiben unserer Kultusministerin Frau Schopper - 28.10.2021
Neue Corona-VO 18.10.2021

Informationen zum Schuljahresbeginn - Sj. 21_22 / Minister-Schreiben zum Schuljahresbeginn 21_22 / Übersicht aktuelle Regelungen 13.09.21
Wichtige Infos für den Schulbeginn ab 13.09.21
Liebe Eltern,
aufgrund der Reisezeit im Sommer kann nicht vorausgesagt werden, ob und wie sich neue Varianten des Coronavirus ausbreiten.
Die Zahl der Impfungen trägt entscheidend dazu bei, den Präsenzunterricht zu sichern. Zum Schutz vor einer erneuten Virusausbreitung durch Reiserückkehrer sind zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien inzidenzunabhängig medizinische Masken zu tragen. Die regelmäßige Testung montags und mittwochs als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt ebenfalls bestehen.
Das Kultusministerium lässt Ihnen im Folgenden ein Merkblatt hinsichtlich Reiserückkehrer zukommen, mit der Bitte, dieses genau durchzulesen und zu beachten - vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Obermayer, Rektor
UPDATE Elternbrief vom 4.6.2021 / Elternbrief vom 19.05.2021 (Regelung nach den Pfingstferien)
Liebe Eltern,
ich hoffe Sie hatten erholsame Tage und konnten gemeinsam mit Ihren Kindern neue Energie für die bevorstehende Zeit bis zu den Sommerferien tanken.
Wie bereits vor den Pfingstferien angekündigt, übermittle ich Ihnen heute ein kurzes Update bzgl. des Unterrichts ab kommenden Montag, den 7.6.2021.
Die aktuellen Inzidenzzahlen (Stand 3.6.2021 LGA – LK Rhein-Neckar-Kreis >>> 20,8) haben sich erfreulicherweise so entwickelt, dass wir wie bereits vor den Pfingstferien angekündigt, in den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen ab kommenden Montag starten können. D.h. alle Klassenstufen werden wieder nach Stundenplan in ihren Klassen unterrichtet. Die bisherigen Regelungen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit, dazu gehören neben den Hygienemaßnahmen die Maskenpflicht und die Testpflicht montags und mittwochs in Eigenverantwortung der Eltern zu Hause und unter Vorlage der Unterschrift zur Bestätigung des Negativ-Ergebnisses. Ich beziehe mich hierzu auch noch einmal auf meinen Elternbrief vom 19.05.21 (siehe Anlage). Ich bitte diesen noch einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Sollten Sie in den Pfingstferien in einem Risikogebiet gewesen sein, bitte ich herzlich darum, sich über die Bestimmungen des Auswärtigen Amtes bzw. Sozialministeriums in Bezug auf die Quarantänebestimmungen zu informieren. Geben Sie uns bitte Bescheid, sollte sich ihr Kind in Quarantäne befinden.
Damit wir auch nach den Pfingstferien an unserer Schule gesund bleiben, bitte ich Sie, Ihr Kind auch weiterhin nicht mit Symptomen von COVID19 in die Schule zu schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Obermayer, Rektor
Auszug MD-Schreiben vom 14.04.2021 / SL-Schreiben/Elternbrief 13.04.2021 mit Anlagen
Liebe Eltern,
gestern Abend ging uns erneut ein weiteres Schreiben vom Kultusministerium zu folgenden veränderten Testmodalitäten zu. Ich lasse Ihnen im Folgenden den Passus aus dem Schreiben vom 14.04.2021 zukommen:
lndirekte Testpflicht
Wir hatten lhnen zunächst noch mitgeteilt, dass die indirekte Testpflicht nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten soll, in denen die Sieben-Tages-lnzidenz von 100 überschritten ist. Zwischenzeitlich wurde auf der Bundesebene ein Gesetzentwurf zur Änderung des lnfektionsschutzgesetzes erstellt, der eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorsieht. Diese Regelung ist, sobald sie in Kraft tritt, auch für die Schulen in Baden-Württemberg verbindlich. Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzentwurf des Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt, wollen wir die Regelung für die Schulen in Baden-Württemberg bereits möglichst passend zur Bundesregelung ausgestalten, um den Anpassungsaufwand für die Schulen möglichst gering zu halten.
Deshalb gilt die in dem Schreiben bereits dargestellte Testpflicht im Präsenzunterricht nicht erst bei einer überschrittenen Sieben-Tages-lnzidenz von 100, sondern generell.
Ausnahmen von der indirekten Testpflicht.
Ergänzend zu den im Schreiben vom 7. April 2021genannten Ausnahmen von der Testpflicht, z. B. für die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen, möchte ich Sie in Abstimmung mit dem Sozialministerium über weitere Ausnahmen informieren:
Nach Einschätzung des Sozialministeriums kann nach Bewertung der aktuellen Empfehlungen und Äußerungen des Robert-Koch-lnstituts von einer Testpflicht für geimpfte und genesene Personen im Schulbetrieb abgesehen werden.
Als geimpft gelten laut Sozialministerium Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels lmpfdokumentation vorweisen können. Genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte lnfektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen.
Geimpfte und genesene Personen sind von der indirekten Testpflicht befreit.
(Auszug: Schreiben vom KM – 14.04.2021)
Teststrategie mit Handreichung 07.04.2021 / Anmeldung Notfallbetreuung ab 12.04.2021 / Schulbetrieb nach den Osterferien
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten erholsame und schöne Osterfeiertage!
Am Karsamstag ging Ihnen über unser Sekretariat das Schreiben vom Kultusministerium mit der Information zu, dass vom 12.4.- 16.4.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden wird. Die Lehrkräfte werden in dieser Woche Ihr Kind erneut materialiengestützt im Fernunterricht betreuen. Nähere Informationen hierzu folgen von den Klassenleitungen. Für Notfälle wird eine Notfallbetreuung eingerichtet werden. Aufgrund des akuten Infektionsgeschehens bitte ich herzlich darum, auf die Notfallbetreuung nur in absoluten Notsituationen zurückzugreifen. Die Anmeldung befindet sich im Anhang. Bitte übersenden Sie die Anmeldung bis spätestens Freitag, den 09.04.2021 ausschließlich an Frau Schmitt: k.schmitt-gs-neckargemuend@t-online.de
Ab dem 19.4.2021 wird voraussichtlich Wechselunterricht stattfinden. Nähere Informationen lasse ich Ihnen rechtzeitig zukommen.
Wie sich die weitere Teststrategie des Landes detailliert ausgestaltet, teile ich Ihnen sogleich mit, wenn hierzu weitere Informationen vorliegen. Wie Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen konnten, soll die Teststrategie des Landes in der Woche vom 12.4.-16.4.2021 zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Ab dem 19.4.2021 ist dann eine verpflichtende Teststrategie vorgesehen.
Herzliche Grüße (auch an alle Kinder)
Gerd Obermayer, Rektor