Ferienregelung

Ferienregelung bis 25_26.pdf
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Befreiung vom Unterricht nach oder vor Ferienabschnitten ist nicht möglich. Generell setzt die Schulbesuchsverordnung, an die Lehrer und Schulleiter gebunden sind, recht enge Grenzen für eine Beurlaubung oder Freistellung vom Unterricht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Urlaubsplanung nach diesen Ferienterminen richten muss.