Ferienregelung
Ferienplan - Übersicht SJ 25-26 bis SJ 29-30
Die „Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht“ besagt, dass es nicht möglich ist, Ferien zu verlängern. Unterrichtsbefreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich und schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.









