UNSERE SCHULE
Leitziele - Unsere Schule sieht ...
Leitbild und Schulprofil (Überblick)
Im Schulgesetz (SchG) für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 01.08.1993, ist in § 23 (2) festgelegt, dass die Schule im Rahmen der Vorschriften des SchG berechtigt ist, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebes und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und eine örtliche Schulordnung, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen.
Die Schulkonferenz ist das "gemeinsame Organ" der Schule; in ihr sind alle Beteiligten (hier Grundschule: Eltern, Lehrer) vertreten.
Für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollen Förderklassen eingerichtet werden. Sie haben die Aufgabe, die zurückgestellten Kinder auf den Besuch der Grundschule vorzubereiten.
Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache werden integrativ nach einem ausgearbeiteten Sprachförderkonzept DaZ auf zwei unterschiedlichen Sprachniveaus (A1-A2) + (A2-B1) gefördert.
Bei Fragen und speziellen Problemen gehe ich zum Beratungslehrer
Betreuungsangebote an der Grundschule
In der Grundschule wird in Zusammenarbeit mit Lehrkräften aus den 1. und 2. Klassen die Kooperation mit den örtlichen Kindergärten verstärkt. Dies dient der gezielten Aufnahme und Übergabe der Kindergarten-Kinder in die 1. Klassen.