Schulkonferenz Sj. 2022/23

In den Schulkonferenzen an den baden-württembergischen Schulen wird künftig mehr Gleichberechtigung herrschen: Schüler, Eltern und Lehrer werden in dem Gremium, das es an jeder Schule gibt, zu je einem Drittel vertreten sein. In den Schulkonferenzen an den Grundschulen sitzen allerdings nur Lehrer und Eltern – je zur Hälfte.

Die Schulkonferenz entscheidet mit bei grundlegenden Fragen wie etwa dem Unterrichtsbeginn, der Schul- und Hausordnung oder der Umwandlung von Schulen in Gemeinschaftsschulen und Ganztagsschulen. Auch bei der Besetzung von Schulleiterstellen bekommt die Schulkonferenz künftig mehr Mitsprache. Bei Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Unterricht ist das Gremium anzuhören.

 

Nach der Neuregelung gehören der Schulkonferenz an Schulen mit mindestens 14 Lehrkräften künftig an: der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternbeirats und der Schülersprecher sowie jeweils drei Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter.

Hier Grundschule: der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternbeirats, 5 Lehrer-vertreter und 5 Elternvertreter.